· allgemein
Google-Fonts-Einbindung abmahngefährdet
Welle von Abmahnungen unterwegs: Google-Schriftarten dürfen nur noch lokal eingebunden werden. Schützen Sie sich rechtzeitig.
WELLE VON ABMAHNUNGEN UNTERWEGS.
Einbindung von Google-Schriftarten auf Websites verstoßen gegen die Vorgaben der DSGVO. Jetzt schützen!
Es handelt sich hier um einen Newsletter mit EILMELDUNG-Charakter. Seit letzter Woche werden von einem Anwalt aus Berlin Abmahnungen verschickt wegen Einbindung von Google-Fonts auf Websites. Dieses Vorgehen war jahrelang Usus und völlig OK. Seit der Schärfung der DSGVO steht jedoch eindeutig fest, dass Google-Schriftarten nur noch lokal auf dem Server eingebunden werden dürfen.
Bei zahlreichen unserer Kunden bin ich nicht als Datenschutzbeauftragter berufen worden und ohne Auftrag zur Prüfung können wir deshalb auch nicht tätig werden.
In dem nachfolgenden Video erkläre ich, worum es geht und wie Sie selbst prüfen können, ob Ihre Website abgemahnt werden kann. Schützen Sie sich vor Abmahnungen und schauen Sie bitte unbedingt das Video an.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 04. November 2022 wieder, informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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