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27 Jahre Rechtsstreit um zwei Sekunden Musik
Der Bundesgerichtshof erklärt Moses Pelhams Kraftwerk-Sample für zulässig. Nach 27 Jahren vor Gericht ein Grundsatzsieg fürs Sampling. Wir gratulieren.

Zwei Sekunden Musik, 27 Jahre Streit vor Gericht. Am 3. September 2026 hat der Bundesgerichtshof im Verfahren „Metall auf Metall" entschieden: Moses Pelham durfte die kurze Rhythmussequenz von Kraftwerk verwenden. Ein Grundsatzurteil fürs Sampling, und für uns ein Anlass, dem Sieger zu gratulieren.
Kaum ein Rechtsstreit hat die deutsche Musikwelt so lange begleitet. Es geht um ganze zwei Sekunden: eine Rhythmussequenz aus dem Stück „Metall auf Metall", das Kraftwerk 1977 auf dem Album „Trans Europa Express" veröffentlichte. Moses Pelham übernahm sie als Loop und legte sie unter den Song „Nur mir", den er 1997 für Sabrina Setlur produzierte. Ohne vorher zu fragen. Kraftwerk klagte, und seit 1999 wanderte der Fall durch die Instanzen.
Ein Fall, der durch alle Instanzen ging
Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit dem Sample befasst, das Bundesverfassungsgericht kassierte 2016 eine frühere Entscheidung, und der Europäische Gerichtshof legte 2019 die urheberrechtlichen Grenzen fest. Zuletzt holte der BGH im April 2026 noch einmal eine Klärung aus Luxemburg ein. Wer wissen möchte, wie zäh sich Urheberrecht anfühlen kann, findet hier das Lehrstück.
Was der BGH jetzt entschieden hat
Entscheidend ist eine Gesetzesänderung von 2021. Seither erlaubt das Urheberrecht ausdrücklich die Nutzung fremder Werke als Karikatur, Parodie und Pastiche. Genau darunter fällt nach dem Urteil das Kraftwerk-Sample: Die Übernahme der zwei Sekunden ist seit 2021 als Pastiche zulässig. Damit ist die Kernfrage im Sinne von Moses Pelham geklärt, das Sampling als künstlerische Technik ist rechtlich abgesichert.
Ganz zu Ende ist der Marathon damit noch nicht. Für den Zeitraum von 2002 bis 2021 liegt weiterhin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, eine Entscheidung dazu wird noch für 2026 erwartet. Der Grundsatz aber steht.
Warum uns das interessiert
Wir produzieren selbst Musik und arbeiten täglich an der Grenze zwischen Kreativität und Recht. Deshalb verfolgen wir diesen Fall mit echtem Interesse. Für alle, die mit Samples, Loops und fremdem Material arbeiten, war die Rechtslage jahrelang ein Minenfeld. Das Urteil bringt Klarheit: Wer heute im Rahmen eines Pastiches sampelt, steht auf gesichertem Boden. Das ist eine gute Nachricht für Produzentinnen und Produzenten, für Labels und für die gesamte Kultur des Zitierens in der Musik.
Glückwunsch, Moses Pelham
Ein Vierteljahrhundert plus zwei Jahre für zwei Sekunden Musik, das muss man erst einmal durchstehen. Wir gratulieren Moses Pelham herzlich zu diesem hart erkämpften Erfolg vor dem Bundesgerichtshof. Er hat den langen Atem bewiesen, den ein solcher Grundsatzstreit verlangt, und am Ende für die ganze Branche etwas erreicht.
Passend zum Sieg hat Pelham über seinen Kanal Official 3pTV das umstrittene Musikvideo neu veröffentlicht, samt des Samples, um das so lange gestritten wurde. Ansehen lohnt sich: „Nur mir" von Sabrina Setlur auf YouTube.
Trotz des 27 Jahre langen Rechtsstreits und trotz seines Alters produziert Moses Pelham bis heute Songs am Puls der Zeit. Ein aktuelles Beispiel ist „Benelli M4" mit Haftbefehl und Peppa:
Fragen zu Musikrechten, Sampling oder zur eigenen Produktion? Schreiben Sie uns: info@nolte.pro.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 03. September 2026 wieder, informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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