DRINGENDE MELDUNG ZUM MAILSERVER: UMZUG AM 12.11.2024 ab 10:00 UHR

Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde heute von kyberio (ex Hostway) mitgeteilt, dass der Umzug SÄMTLICHER Mailpostfächer am 12.11.2024 ab 10:00 Uhr stattfinden wird.

Bevor die Server abgeschaltet werden, migrieren wir sämtliche E-Mail-Adressen inklusive Inhalte und Passwörter auf unseren neuen Mailserver. Es gehen also keine Mails verloren, wenn Sie bei uns den Mailserver buchen (siehe unten).

Uns wurde vom Dienstleister kyberio zugesagt, dass nach dem Umzug nur der Servername für eingehende und ebenso für ausgehende Mails geändert werden muss. Noch liegen uns keine detaillierten Informationen vor.

Der neue Servername für POP3/SMTP/IMAP wird mx.mailvm.de heißen. Bitte beachten Sie hier, dass entgegen den vorherigen Mails ein mx. hinzugefügt wurde! Es muss also mx.mailvm.de für den Posteingangs- und den Postausgangs-Server in ihrem E-Mail-Programm eingetragen werden!

 

Sollten Sie noch keine Option gebucht haben, holen Sie dieses bitte nach!

Durch den Umzug am Dienstag nächster Woche wird es Probleme beim Versand und Empfang von E-Mails geben. Das liegt in der Natur der Sache. Unsere Kunden, die bei HORNETSECURITY Ihre Mails verwalten, sind nicht betroffen!

KI kann Podcast nur mit PDF-Dateien

KI kann Podcast nur mit PDF-Dateien

Google NotebookLM ist ein KI-gestütztes Notizbuch-Tool, das es Nutzern ermöglicht, Informationen effizient zu organisieren und zu verwalten.

Eine herausragende Funktion besteht jedoch darin, dass durch hochgeladene PDF-Dateien, Verlinkungen zu Websites und Textdateien ein echter Podcast erstellt werden kann. Nur durch die KI! Dieser Podcast steht im Moment nur in englischer Sprache zur Verfügung, doch zeitnah wird es diesen auch in deutscher Sprache geben. Wir haben durch einen kleinen Trick eine fast perfekte Version in deutscher Sprache generieren können.

Hier finden Sie den Podcast auf Youtube.

KI-Experten seit Beginn.

KI-Experten seit Beginn.

Als KI-Experten setzen wir für unsere Kunden auf zahlreiche Tools zum Erstellen von Texten und Fotos und erleichtern so den Arbeitsalltag.

Entdeckt haben wir das KI-Modell „MYSTIC“, das relativ unbekannt ist, jedoch tolle Fotos erstellen kann, die sonst nur ein Fotograf mit professionellem Equipment (Kamera, Lighting + Reflektor, Pro-Objektiv) erstellen kann.
Oben ein kleines Beispiel.

KI-Bilder erzeugen sich nicht von selbst. Um KI-Bilder zu generieren, benötigt man sogenannte PROMPTS. Diese ändern sich fast bei jedem Update der KI, so dass ständig neues Wissen gelernt werden muss. Die NOLTE IMP Werbeagentur ist täglich mit diesen Herausforderungen beschäftigt. Gerne geben wir unser Wissen an Sie weiter.

Fördermaßnahme GO-DIGITAL läuft aus

Fördermaßnahme GO-DIGITAL läuft aus

Haben Sie auch ein Angebot einer Agentur auf dem Tisch, wo Ihnen versprochen wird, dass zu überteuerten Preisen eine Neugestaltung Ihrer Website zugesagt wird und verklausuliert eine Zusage der Übernahme von 50 % der Kosten durch Fördermaßnahmen übernommen werden sollen?

Dann sollten Sie genau hier schauen:
https://lnkd.in/e8EcU5My

Wir bieten Webdesign und Webhosting zu Preisen und Konditionen ohne Fördermittel an. Kontaktieren Sie uns!

 

CLAUDE.AI

Sie wissen, dass wir mithilfe von KI arbeiten. CLAUDE.AI hatten wir bisher nicht erwähnt, aber dieses KI-Model hat eine sehr gute Performance und übertrifft CHAT-GPT-4o in fast allen Benchmarks.

Wir haben CLAUDE ausführlich getestet. Und die Ergebnisse bzgl. Programmierung von WordPress- und Typo3-Extensions sind atemberaubend. Aber leider fehlt IMMER so ein wenig an Code, um z.B. Sicherheit zu garantieren und dann fragten wir Claude.AI zur Verantwortlichkeit. Warum? Schlussendlich muss es immer einen Verantwortlichen geben. Und in diesem Fall ist es NICHT Claude.AI.

Denn: Claude.io teilt mit, dass KEINE Verantwortung für die generierten Inhalte übernommen wird. Soll schlussendlich heißen, dass die KI neue Inhalte generieren kann, aber der Verantwortliche gemäß DSGVO die Verantwortung übernehmen muss.

 

KOSTENLOS ODER UMSONST?

Vor über 4 Jahren haben wir unseren Kunden bereits mitgeteilt, dass YouTube, Facebook und Instagram zwar kostenlos, aber nicht umsonst sind. Denn: Es werden Daten der Nutzer erfasst. Das scheint jetzt aktuell ein Problem für META zu sein.
Jetzt geht es los: Wer facebook oder Instagram in Zukunft nutzen möchte, bezahlt mindestens 9,99 Euro im Monat. Ab sofort. Und das ist erst der Anfang.

Machen Sie sich nicht abhängig von den sozialen Medien und generieren Sie ORGANISCHE Suchergebnisse. Unique-Content in Form von eigens erstellten Texten und Videos für Ihren Internetauftritt bringen Top-Suchergebnisse, wie wir unseren Kunden bereits 2019 mitgeteilt haben.

Unser Leitspruch „DAS INTERNET VERSTEHT UNS – SEIT 1994.“ ist also aktueller denn je.

AUS TWITTER.COM WIRD X.COM

Der Vogel ist Geschichte: In einem überraschenden Schritt hat Twitter-Eigentümer Elon Musk das blaue Vogel-Logo des sozialen Netzwerks über Nacht durch ein „X“ ersetzt. Dieses neue „X“ soll zugleich den Namen der Plattform repräsentieren, da der Markenname „Twitter“ nun verschwunden ist.

Diese Re-Branding-Entscheidung ist Teil des Umbaus der Plattform zu einer Art Super-App, die Elon Musk bereits seit einiger Zeit angestrebt hat. Ähnlich wie die chinesische App WeChat soll „X“ in Zukunft neben der Textfunktion auch verschiedene Dienstleistungen wie E-Commerce und ein Payment-System anbieten, wie Linda Yaccarino, CEO von Twitter/X, in einer Mitteilung auf der Plattform andeutet. Bereits vor einigen Wochen wurde das dahinterstehende Unternehmen von „Twitter, Inc.“ zu „X Corp.“ umbenannt.

Elon Musk scheint den Namen „Twitter“ nun endgültig abzuhaken, und es stellt sich die Frage, ob die Strategie, ein funktionierendes Unternehmen zu kaufen, seine Alleinstellungsmerkmale und Kernfunktionen zu verwässern, einen Großteil der Belegschaft zu entlassen und anschließend auch noch den Namen zu ändern, wirklich die sinnvollste Herangehensweise ist, um seine Vision einer Everything-App zu verwirklichen.

Denn unbestritten ist, dass die Marke „Twitter“ vermutlich das wertvollste Gut ist, das das Unternehmen noch besitzt. „Twitter“ ist zu einem Begriff geworden ist, der weit über die bisherige Nutzerbasis hinausreicht. „Twittern“ symbolisiert Echtzeitpublikationen, politische Kommunikation und ist ein Inkubator gesellschaftlicher Phänomene.

Daher stellt sich die Frage: Ist es wirklich sinnvoll, all dies über Bord zu werfen? Ist es klug, ein Netzwerk zu verändern, das gerade im amerikanisch-republikanischen politischen Bereich eine bedeutsame Rolle spielt?

Elon Musk hegt die Vision von „X“ als einer Everything-App, und diese Idee begleitet ihn bereits seit seinem 18. Lebensjahr. Seit 1998 ist er stolzer Besitzer der Domain „X dot com“. Der Kauf von Twitter im letzten Jahr für 44 Milliarden Dollar könnte nun einen tieferen Sinn bekommen: Die Verknüpfung eines Jugendtraums mit eigenen inhaltlichen Übersetzungen und letztlich die radikale Transformation dessen, wofür Twitter bisher stand.

Zustellung an Google-Konten

Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung – Razzia bei Berliner Anwalt.

Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung – Razzia bei Berliner Anwalt. 

Die Berliner Zeitung berichtet über eine Razzia bei einem Anwalt wegen Abmahnungen bei Nutzung von Google Fonts.

In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte wurden Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsummer von 346.000 EUR vollstreckt. Der Vorwurf lautet, dass der Rechtsanwalt und sein „Mandant“ wohl wissend Websitebetreiber abgemahnt haben und vorsätzlich gehandelt haben.

Die Berliner Zeitung berichtet, dass die Beschuldigten mittels einer eigens dafür programmierten Software zunächst Websites identifiziert haben, die Google Fonts nutzen. In einem zweiten Schritt und wieder unter Nutzung einer dafür entwickelten Software sollen sie Websitebesuche durch den 41-Jährigen automatisiert vorgenommen, diese letztlich also fingiert haben. Die dann protokollierten Websitebesuche sollen die Grundlage für die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen gewesen sein, die durch die Annahme des „Vergleichsangebotes“ angeblich hätten abgewendet werden können. 

Den gesamten Bericht finden Sie hier….

 

Google-Fonts-Einbindung abmahngefährdet.

WELLE VON ABMAHNUNGEN UNTERWEGS. 

Einbindung von Google-Schriftarten auf Websites verstoßen gegen die Vorgaben der DSGVO. Jetzt schützen!

 Es handelt sich hier um einen Newsletter mit EILMELDUNG-Charakter. Seit letzter Woche werden von einem Anwalt aus Berlin Abmahnungen verschickt wegen Einbindung von Google-Fonts auf Websites. Dieses Vorgehen war jahrelang Usus und völlig OK. Seit der Schärfung der DSGVO steht jedoch eindeutig fest, dass Google-Schriftarten nur noch lokal auf dem Server eingebunden werden dürfen. 

Bei zahlreichen unserer Kunden bin ich nicht als Datenschutzbeauftragter berufen worden und ohne Auftrag zur Prüfung können wir deshalb auch nicht tätig werden.

In dem nachfolgenden Video erkläre ich, worum es geht und wie Sie selbst prüfen können, ob Ihre Website abgemahnt werden kann. Schützen Sie sich vor Abmahnungen und schauen Sie bitte unbedingt das Video an.

HIER DER LINK ZUM VIDEO.